Rechtsprechung
SG Bremen, 27.07.2015 - S 16 AY 81/15 ER |
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Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 15a, AsylbLG § 3, AsylbLG § 4
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Verteilungsverfahren, Mazedonien, Umverteilung, Kurzaufenthalt, visumsfreie Einreise, Positivstaater, unerlaubte Einreise
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- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2014 - L 8 AY 53/14
Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes um die Gewährung existenzsichernder …
Auszug aus SG Bremen, 27.07.2015 - S 16 AY 81/15
Für Einreise und Aufenthalt benötigen Personen mazedonischer Staatsangehörigkeit (nach Anhang II der EU-Visum-Verordnung) zwar kein Visum; da die Antragstellerinnen - wofür alles spricht - mit dem Ziel eingereist sind, länger als 90 Tage in Deutschland zu verbleiben, dürften sie sich jedoch nicht auf eine Visumsfreiheit berufen können und dürfte ihre Einreise unerlaubt sein (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen v. 28.8.2014 - L 8 AY 53/14 B ER). - LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2015 - L 8 SO 54/15
Auszug aus SG Bremen, 27.07.2015 - S 16 AY 81/15
Nach der auf der Grundlage der Rechtsprechung des BVerfG fußenden Rechtsprechung des LSG Niedersachsen-Bremen muss das Existenzminimum in jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt sein, ohne dass eine kurze Aufenthaltsdauer oder -perspektive es rechtfertigen würden, den Anspruch auf die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums auf die Sicherung der physischen Existenz zu beschränken (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen v. 14.4.2015 - L 8 SO 54/15 B ER).